Corona-Regeln ab dem 16. März 2022 an der PHM
Die hessische Landesregierung wird – basierend auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes – die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermöglicht. Im Anschluss an diese Übergangsphase werden nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen ergriffen, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen sind dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.
Das bedeutet nunmehr für unsere Schülerinnen und Schüler:
1. Schritt: Die Übergangsphase (20. März bis 2. April) bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:
- Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
- Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
- Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am Sonntag, 20. März 2022 die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
- Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen werden aufgehoben.
- Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
- Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
- Schritt: ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April)
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies
Maskenpflicht nur noch in:
- Krankenhäusern
- Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflegediensten
- Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) und
Testpflicht nur noch in:
- Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Schulen
Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des hessischen Landtags.