„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil ich dort viele Lieder lerne und Victoria so lieb ist.“ Lina, 5 Jahre

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil ich in dem Schulorchester mitspielen darf.“ Sabrina, 13 Jahre

„Ich mag die PHM, …

weil wir bei den Auftritten so schöne Momente geschenkt bekommen.“ Steffi (Mutter von Leon und Luca)

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil ich dort mit anderen musizieren kann. Mir gefällt an der PHM, dass man viele Instrumente lernen kann.“ Sofie, 12 Jahre

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil der Unterricht Spaß macht und ich gerne Musik mache.“ Lorenz, 13 Jahre

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil ich gerne Musik mache. Durch Musik kann ich mich entspannen und dadurch auch besser konzentrieren.“ Lisa, 17 Jahre

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil ich gerne Musik mache und wir hier viel singen, malen und tanzen. Und das macht mir sehr viel Spaß.“ Nina, 5 Jahre

„Ich gehe gerne in die PHM, …

weil mir das Saxophon-Spielen immer Spaß macht.“ Luca, 15 Jahre

Ich mag in die PHM!

„Ich habe besonders viel Spaß bei dem Band-Workshop gehabt.“ Luca, 15 Jahre

„Ich mag die PHM, …

weil ich meine Lehrerin so toll finde.“ Helena, 10 Jahre

Corona-Regeln ab dem 16. März 2022 an der PHM

Die hessische Landesregierung wird – basierend auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes –  die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermöglicht. Im Anschluss an diese Übergangsphase werden nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen ergriffen, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen sind dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.  

Das bedeutet nunmehr für unsere Schülerinnen und Schüler:

1. Schritt: Die Übergangsphase (20. März bis 2. April) bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

  • Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
  • Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
  • Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am Sonntag, 20. März 2022 die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen werden aufgehoben.  
  • Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
  1. Schritt: ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April)

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies

Maskenpflicht nur noch in:

  • Krankenhäusern
  • Alten- und Pflegeheimen sowie bei Pflegediensten
  • Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) und

Testpflicht nur noch in:

  • Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Schulen  

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des hessischen Landtags.

 

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